Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FFE GmbH
I. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der FFE GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber ihren Kunden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, verpflichten den Verkäufer auch dann nicht, wenn ihnen nach Eingang nicht nochmals gesondert widersprochen wird.
- Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) bestätigt werden.
II. Angebote und Aufträge
- Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für Nachbestellungen. Zwischenverkäufe bleiben vorbehalten.
- Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung, einer Bestätigung in Textform oder durch die Lieferung der Ware zustande.
- Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungsdaten sowie Bezugnahmen auf Normen in Prospekten oder Drucksachen sind nur annähernd maßgebend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
- An allen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers weder zugänglich gemacht noch vervielfältigt oder für andere Zwecke genutzt werden.
- Sofern nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise der Preislisten des Verkäufers. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der am Tag der Lieferung gültigen Höhe hinzu.
- Im Falle von Online-Bestellungen oder im Fernabsatz gibt der Kunde mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. das Angebot nicht anzunehmen, falls die bestellte Ware nicht verfügbar ist.
III. Lieferung und Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Erfüllungsort ist der Versandort (Sitz des Lagers des Verkäufers bzw. bei Streckengeschäften das Lieferwerk). Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur oder beim Verlassen des Lagers geht die Gefahr auf den Kunden über.
- Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen sind im für den Kunden zumutbaren Umfang zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Abrufaufträgen ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen zu liefern, sofern nicht anders vereinbart.
- Erfolgt die Anlieferung auf Wunsch des Kunden an eine bestimmte Lieferanschrift, so geschieht dies auf dessen Gefahr bis zu der mit dem Transportfahrzeug nächstbesten erreichbaren Stelle. Das Abladen der Ware gehört nicht zum Lieferumfang und ist Sache des Kunden.
- Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als feste Termine (Fixtermine) schriftlich vereinbart.
- Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Energiemangel, behördliche Maßnahmen oder unverschuldete, verspätete Selbstbelieferung durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als eine angemessene Zeit, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, haftet er für Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Transport- und Bruchversicherungen werden vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
- Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen sind vom Kunden unverzüglich bei Erhalt festzustellen und auf der Empfangsquittung/dem Frachtbrief zu vermerken. Spätere Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.
IV. Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, gewährt der Verkäufer bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ein Skonto von 2 % auf den Netto-Warenwert (ohne Fracht- und Nebenkosten). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Tag des ungekürzten Geldeingangs beim Verkäufer.
- Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Während des Verzugs ist die Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher 5 Prozentpunkte und für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zulässig.
- Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden (z. B. Zahlungsverzug) ist der Verkäufer berechtigt, alle offenen – auch gestundeten – Forderungen sofort fällig zu stellen, Vorkasse zu verlangen oder bestehende Sicherheiten zu verwerten.
V. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum des Verkäufers.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten. Eine Verpfändung, Schenkung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Bei einem Weiterverkauf auf Kredit ist der Kunde verpflichtet, sich selbst das Eigentum vorzubehalten.
- Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen und Rechte aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte in voller Höhe zur Sicherung an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen hat der Kunde dem Verkäufer die Drittschuldner zu benennen und die Abtretung anzuzeigen.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (insb. Pfändungen) hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Kunde. Eine Rücknahme der Ware stellt keine verbotene Eigenmacht dar.
VI. Mängelhaftung (Gewährleistung)
- Ist der Kunde Unternehmer, hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Fehlmengen sind dem Verkäufer innerhalb von 3 Werktagen nach Ablieferung, in jedem Fall aber vor einer Verarbeitung oder einem Einbau, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt die Rüge nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt.
- Als mindere Qualität oder als Postenware verkaufte Ware unterliegt insoweit nicht der Mängelrüge. Geringfügige, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen (z. B. leichte Farbabweichungen bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen) stellen keinen Mangel dar.
- Die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Die Bezugnahme auf DIN-Normen dient lediglich der Warenbezeichnung und begründet keine Garantie.
- Liegt ein rechtzeitig gerügter Mangel vor, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde hat dem Verkäufer hierzu die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
VII. Rücknahme von Waren
- Die Rücknahme mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Stimmt der Verkäufer einer Rücknahme im Einzelfall kulanzhalber zu, erfolgt die Rücksendung für den Verkäufer kosten- und frachtfrei sowie auf Gefahr des Kunden.
- Die Gutschrift für ordnungsgemäß zurückgegebene, wiedereinsatzbare Ware bemisst sich nach dem Rechnungswert abzüglich einer Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von mindestens 25 % des Warenwertes.
VIII. Veränderung der Ware
- Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers technische oder sonstige Änderungen an der gelieferten Ware vorzunehmen.
- Werden unbefugte Änderungen vorgenommen, stellt der Kunde den Verkäufer im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der veränderten Ware resultieren, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Schaden steht.
IX. Datenschutz
- Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Erfüllung des Vertrages gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Zum Zwecke der Bonitätsprüfung behält sich der Verkäufer vor, Daten an anerkannte Wirtschaftsauskunfteien (z. B. SCHUFA) oder Kreditversicherungen zu übermitteln, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt.
X. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz der FFE GmbH der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.